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Gut zu wissen !

Ihre Rechte als Geschädigter – hätten Sie das gedacht?

  • Eigenen Kfz Gutachter

    Sie haben das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst wählen dürfen.

  • Keine Rechtsanwaltskosten

    Bei eigener Unschuld werden die Kosten für einen Fachanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.

  • Abschleppkosten trägt die Versicherung

    Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, müssen Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen noch dafür aufkommen.

  • Auszahlung der Schadensumme

    Fiktive Abrechnung: Statt das Kfz reparieren zu lassen, können Sie sich den entstandenen Schaden ebenso auszahlen lassen.

  • Nutzungsausfallentschädigung

    Für die Zeit des Ausfalls Ihres Kfz steht Ihnen ein Ausgleich zu. Nutzen Sie keinen Leihwagen, lassen Sie sich die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen.

  • Mietwagen als Ersatzfahrzeug

    Wenn Sie ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht benutzen können, steht Ihnen für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung ein Leihwagen zu.

  • Wertminderung

    Ihr Fahrzeug wird mit einem Unfallschaden weniger wert sein. Für diesen Wertverlust steht Ihnen als Ausgleich die merkantile Wertminderung zu.

  • Umbaukosten

    Bei einem Totalschaden fallen Umbaukosten an, wie z.B. Ausbau und Wiedereinbau von Sonderausstattung an. Diese Kosten trägt der Unfallgegner.

  • An- und Abmeldekosten

    Ist nach Ihrem Unfall eine Neuanschaffung notwendig, müssen Sie die An- und Abmeldekosten nicht übernehmen.  

  • Arztkosten

    Entstehen durch den unverschuldeten Unfall nachweislich Arztkosten, müssen Ihnen diese ersetzt werden.

  • Schmerzensgeld

    Haben Sie erhebliche Verletzungen erlitten, die unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen, muss der Unfallgegner als Ausgleich Schmerzensgeld zahlen.

  • Arbeitsausfall

    Entsteht durch den Unfall ein Verdienstausfall, muss die gegnerische Versicherung im Anschluss an die Lohnfortzahlung für den Arbeitsausfall aufkommen.

  • Aufwandspauschale

    Dem Geschädigten steht eine Kostenpauschale für den entstanden Aufwand (Telefonate, Schriftverkehr etc.) zu.

  • Bergungskosten

    Sind nach dem Autounfall Bergungsmaßnahmen erforderlich, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. 

  • Entsorgungskosten

    Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass es verschrottet werden muss, entstehen Entsorgungskosten. Diese müssen Ihnen erstattet werden.

  • Gerichtskosten

    Sollten Gerichtskosten entstehen (z. B. bei unbegründeten Kürzungen durch die Versicherung), werden diese dem Unfallopfer ersetzt.

  • Kosten für Reparaturbestätigung

    Die ordnungsgemäße Reparatur kann von einem Kfz Gutachter bestätigt werden. Diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung

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